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Schon gewußt?

Bereits seit 1. Januar 2009 können Sie bei Handwerks-leistungen jährlich 
1.200,- EUR Steuern sparen!

Denn der Steuerabzug bei der Einkommensteuer für Lohnkosten aus Handwerkerrechnungen kann zusätzlich zur Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Seit dem Jahr 2008 können auch Steuerzahler, die einen Gärtner oder eine Haushaltshilfe in ihrem Haushalt in einem EU-Staat beschäftigen, die Ausgaben hierfür steuerlich geltend machen.

Download bei Zentralverband des deutschen Handwerkers:

pdf Steuerbonus für Handwerkerleistungen 

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